Fotos von Kindern auf der Webseite zeigen

 

Bilder von Minderjährigen sind ein Sonderfall. Fotos von Kindern auf der Webseite dürfen Sie nur zeigen, wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten zugestimmt haben. Kinder können die Folgen einer Veröffentlichung selbst nicht überblicken, deshalb entscheiden die Erwachsenen für sie. Wer ohne diese Erlaubnis ein Bild ins Netz stellt, riskiert Ärger mit den Eltern und kann zur Löschung gezwungen werden. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Illustration zu Fotos von Kindern auf der Webseite mit Einwilligung der Eltern und Schutzschild

Welche Regeln für Fotos von Kindern greifen

Zwei Grundlagen greifen hier ineinander. Das Recht am eigenen Bild stammt aus dem Kunsturhebergesetz, kurz KUG: Es schreibt vor, dass ein Bildnis grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden darf. Dazu kommt die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, denn ein erkennbares Foto ist ein personenbezogenes Datum. Bei Erwachsenen reicht meist deren eigene Zustimmung. Bei Kindern liegt diese Entscheidung bei den Sorgeberechtigten, in der Regel also bei beiden Elternteilen.

Eine feste, allgemein gültige Altersgrenze, ab der ein Kind allein entscheiden darf, nennt das Gesetz nicht. In der Praxis wird mit zunehmender Einsichtsfähigkeit eine Doppel-Einwilligung üblich: Etwa ab dem Jugendalter holen viele Vereine sowohl das Ja des Kindes als auch das der Eltern ein. Sicher sind Sie, solange die Sorgeberechtigten mitzeichnen. Ein einmal verbreitetes Bild lässt sich kaum wieder vollständig aus dem Netz holen, und genau das macht die Sorgfalt so wichtig.

Die Zustimmung sollte sich auf den konkreten Zweck beziehen. Eine Erlaubnis für das Vereinsfest deckt nicht automatisch die Nutzung in einer Werbeanzeige. Je genauer Sie aufschreiben, wofür das Bild verwendet wird, desto klarer ist die Lage für alle Seiten.

Einwilligung für Fotos von Kindern einholen

Eine mündliche Zusage ist schwer zu belegen. Besser ist eine schriftliche Einwilligung, die Sie aufbewahren. Diese Punkte sollte sie enthalten:

  • Name des Kindes und der Sorgeberechtigten.
  • Welche Bilder gemeint sind, etwa Fotos eines bestimmten Termins.
  • Wo die Bilder erscheinen, zum Beispiel die Galerie Ihrer Webseite.
  • Der Hinweis, dass die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden kann.

Bewahren Sie die unterschriebenen Erklärungen geordnet auf, damit Sie im Zweifel zeigen können, dass eine Erlaubnis vorlag. Wer den Zweck der Veröffentlichung sauber dokumentiert, erfüllt zugleich eine Vorgabe aus der Datenschutzerklärung und kann im Impressum als Verantwortlicher zeigen, dass die Seite ordentlich geführt wird.

Muster für eine Einwilligung zum Kopieren

Damit Sie nicht bei null anfangen, hier ein knapper Textbaustein. Passen Sie die Angaben in den Klammern an und lassen Sie das Blatt unterschreiben.

Hiermit erlaube ich, [Name des Sorgeberechtigten], als sorgeberechtigte Person von [Name des Kindes, geboren am TT.MM.JJJJ], dass die am [Datum/Anlass] entstandenen Fotos auf der Webseite [Adresse Ihrer Seite] in der dortigen Bildergalerie veröffentlicht werden. Die Bilder dürfen ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos widerrufen werden. Ort, Datum, Unterschrift.

Bei Jugendlichen ergänzen Sie eine zweite Unterschriftszeile für das Kind selbst. Bewahren Sie das Original auf und vermerken Sie ein eingegangenes Widerrufsdatum direkt darauf.

Einwilligung Erwachsener und Kinder im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt die beiden Fälle gegenüber, damit der Unterschied deutlich wird.

FrageErwachseneKinder
Wer stimmt zuDie abgebildete Person selbstDie Sorgeberechtigten, oft beide Eltern
FormSchriftlich empfohlenSchriftlich dringend empfohlen
WiderrufJederzeit möglichJederzeit möglich, auch durch das Kind später

Fotos von Kindern: Vorsicht beim Veröffentlichen

Selbst mit Erlaubnis lohnt sich Zurückhaltung. Verzichten Sie auf Bildunterschriften mit vollem Namen, Adresse oder Schule des Kindes. Solche Angaben machen ein Kind auffindbar und gehören nicht in eine öffentliche Galerie. Auch Situationen, die ein Kind bloßstellen könnten, haben dort nichts zu suchen, selbst wenn die Eltern grundsätzlich zugestimmt haben.

Widerruft eine Familie ihre Einwilligung, nehmen Sie das Bild zeitnah herunter. Halten Sie fest, von wem und wann der Widerruf kam. Wer Fotos von Kindern auf der Webseite mit dieser Sorgfalt behandelt, schützt die Kinder und sich selbst und kann schöne Erinnerungen zeigen, ohne ein schlechtes Gefühl dabei zu haben.

Fotos von Kindern auf Gruppenbildern

Auf Klassen- oder Mannschaftsfotos sind viele Kinder gleichzeitig zu sehen. Hier brauchen Sie nicht nur eine, sondern die Erlaubnis jeder beteiligten Familie. Fehlt für ein Kind das Ja, ist das ganze Bild heikel. Stimmen Sie sich darum früh mit dem Verein oder der Schule ab, wer die Einwilligungen sammelt. Liegen die Listen schon vor dem Termin vor, wissen Sie beim Hochladen genau, welches Bild Sie zeigen dürfen, und ein einzelnes fehlendes Ja blockiert nicht die ganze Galerie.

Wer ein Bild trotz fehlender Erlaubnis zeigen möchte, hat einige Möglichkeiten, die Person unkenntlich zu machen. Diese Wege haben sich bewährt:

  • Das Gesicht im Bild gezielt verpixeln oder weichzeichnen.
  • Eine andere Aufnahme wählen, auf der das Kind nur von hinten zu sehen ist.
  • Den Bildausschnitt so legen, dass das Kind außerhalb des Rahmens bleibt.

Solche Mittel sind ein Notbehelf, kein Ersatz für die Einwilligung. Wo immer möglich, holen Sie lieber das klare Ja ein, statt im Nachhinein mit Bearbeitung nachzubessern. Das spart Arbeit und vermeidet den Eindruck, jemand sei gegen seinen Willen abgebildet worden.

Häufige Fragen

Beim Thema Kinderfotos tauchen immer wieder dieselben heiklen Praxisfragen auf, die der Text kurz beantwortet.

Ab welchem Alter darf ein Kind selbst über das Foto entscheiden?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Bei kleinen Kindern entscheiden allein die Sorgeberechtigten, oft beide Elternteile. Ältere Jugendliche können je nach Reife mitentscheiden, sicher sind Sie aber nur, wenn auch die Eltern schriftlich zustimmen. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.

Was muss in der schriftlichen Einwilligung für ein Kinderfoto stehen?

Ein kopierbarer Baustein deckt vier Punkte ab: Name des Kindes und der Sorgeberechtigten, welche Bilder gemeint sind (etwa Fotos eines bestimmten Termins), wo sie erscheinen (die Galerie Ihrer Webseite) und der Hinweis, dass die Erlaubnis jederzeit widerrufbar ist. Grundlage sind das Recht am eigenen Bild und die DSGVO.

Was tue ich bei einem Gruppenbild, wenn für ein Kind das Ja fehlt?

Ohne Einwilligung jeder beteiligten Familie ist das ganze Bild heikel. Dann hilft, das einzelne Gesicht zu verpixeln oder weichzuzeichnen, eine Aufnahme von hinten zu wählen oder den Bildausschnitt so zu legen, dass das Kind außerhalb des Rahmens bleibt. Besser ist es, die Einwilligungen schon vor dem Termin über Verein oder Schule zu sammeln.

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