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| Recht am eigenen Bild: das Persönlichkeitsrecht für Laien
Das Recht am eigenen Bild bedeutet: Jeder Mensch entscheidet selbst, ob ein Foto von ihm veröffentlicht werden darf. Wer abgebildet ist, hat ein Wort mitzureden, nicht der, der den Auslöser gedrückt hat. Dieses Recht ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt davor, ungefragt im Internet oder in einer Galerie zu landen. Für jeden, der Fotos sammelt und zeigt, ist es deshalb eine der wichtigsten Spielregeln.
Was das Recht am eigenen Bild genau schütztGeschützt ist die Abbildung einer erkennbaren Person. Erkennbar heißt nicht nur das Gesicht: Auch eine auffällige Tätowierung, die Statur oder der Zusammenhang können jemanden identifizierbar machen. Sobald Bekannte oder Kollegen die Person auf dem Foto wiedererkennen könnten, greift der Schutz. Selbst eine verpixelte Aufnahme kann genügen, wenn der Rest des Bildes klar auf eine bestimmte Person hinweist. Wichtig ist der Unterschied zwischen Aufnehmen und Veröffentlichen. Ein Foto zu machen ist oft noch erlaubt, etwa im privaten Rahmen. Das Recht am eigenen Bild betrifft vor allem das Zeigen vor anderen, also das Hochladen in eine Galerie, das Posten oder den Druck in einer Broschüre. Erst wenn das Bild andere Menschen erreicht, wird die Frage der Erlaubnis ernst. Wann Sie ein Personenfoto zeigen dürfenDie Faustregel lautet: ohne Zustimmung kein öffentliches Bild. Wer auf einem Foto klar zu sehen ist, sollte vorher gefragt werden. Die folgende Tabelle ordnet typische Fälle ein, damit Sie eine erste Einschätzung bekommen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft Ihnen aber, kritische Situationen früh zu erkennen.
Wichtige Ausnahmen vom SchutzDas Gesetz kennt Fälle, in denen ein Bild auch ohne ausdrückliche Zustimmung gezeigt werden darf. Diese Punkte tauchen in der Praxis am häufigsten auf und entlasten Sie in bestimmten Lagen:
Diese Ausnahmen sind enger, als viele denken. Ein einzelner Gast, den Sie auf einem Fest gezielt aus der Menge herausfotografieren und groß zeigen, fällt nicht mehr unter die Regel zur Menschenmenge. Im Zweifel sollten Sie sich nicht auf eine Ausnahme verlassen, sondern lieber nachfragen. Was bei einem Verstoß drohtWer ein Foto ohne Erlaubnis zeigt, riskiert Ärger. Die abgebildete Person kann verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Sie kann eine Unterlassungserklärung fordern und in manchen Fällen auch Geld verlangen. Bei sensiblen Aufnahmen, etwa in peinlichen oder privaten Momenten, wiegt der Eingriff besonders schwer und kann teuer werden. Für Ihre eigene Galerie heißt das: Fragen Sie im Zweifel lieber einmal mehr nach. Holen Sie für jedes erkennbare Personenfoto eine Zustimmung ein und halten Sie sie schriftlich fest. Notieren Sie sich, wer auf welchem Bild zu sehen ist und ob eine Erlaubnis vorliegt. So bleiben Ihre Bilder rechtlich auf der sicheren Seite, und die abgebildeten Menschen fühlen sich ernst genommen. Häufige FragenBeim Veröffentlichen von Personenfotos in der Galerie tauchen immer wieder dieselben Unsicherheiten auf, deshalb hier die wichtigsten kurz beantwortet. Auf welchem Gesetz beruht das Recht am eigenen Bild?Es stützt sich auf Paragraf 22 KunstUrhG, der die Veröffentlichung eines Personenbildes grundsätzlich an die Einwilligung des Abgebildeten knüpft. Paragraf 23 KunstUrhG nennt die Ausnahmen, etwa Versammlungen oder Personen als bloßes Beiwerk. Zusätzlich greift in vielen Fällen die DSGVO, weil ein erkennbares Foto eine personenbezogene Verarbeitung ist. Brauche ich bei Fotos von Jugendlichen eine doppelte Einwilligung?Bei Minderjährigen müssen die Eltern als Sorgeberechtigte zustimmen. Ist der Jugendliche alt genug, das Ganze selbst einzuschätzen (oft ab etwa 14 bis 16 Jahren), holst du seine Zustimmung zusätzlich zur Einwilligung der Eltern ein. Im Zweifel sicherst du beide Unterschriften schriftlich ab. Was kann mich ein Foto ohne Erlaubnis kosten?Die abgebildete Person kann Löschung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und bei schwerwiegenden Eingriffen Schadenersatz fordern. Schon eine Abmahnung verursacht Anwaltskosten, bei bloßstellenden oder privaten Aufnahmen fällt der Geldbetrag deutlich höher aus. Eine schriftlich dokumentierte Einwilligung pro Bild ist der einfachste Schutz davor. Verwandte ThemenWer Personenfotos rechtssicher zeigen will, kommt an den eng verzahnten Nachbarthemen Datenschutz, Einwilligung und Urheberrecht nicht vorbei. | ||||||||||