![]() | |||||||||||||||||||||||||
Navigation • Home
| Bildquelle richtig angeben in der Galerie
Eine Vereinsgalerie mit 200 Fotos klingt nach eigenem Material. Schaut man genauer hin, stammen die Bilder vom Sommerfest von drei verschiedenen Mitgliedern, das Panorama auf der Startseite aus einer Bilddatenbank und das Wappen von einem Grafiker, der es vor zehn Jahren entworfen hat. Für jede dieser Gruppen sieht die Nennung anders aus. Wer eine Bildquelle richtig angeben will, beginnt deshalb nicht mit der Formulierung. Zuerst steht die Frage, wer das jeweilige Foto gemacht hat und was diese Person oder ihre Lizenz verlangt.
Wann Sie die Bildquelle richtig angeben müssenDie Pflicht ergibt sich in Deutschland zuerst aus dem Gesetz und erst danach aus einer Lizenz. Paragraf 13 des Urheberrechtsgesetzes gibt dem Urheber das Recht, als Schöpfer seines Werks anerkannt zu werden, und er darf bestimmen, ob und wie sein Name am Werk steht. Über Paragraf 72 gilt das auch für einfache Schnappschüsse ohne künstlerischen Anspruch. Der Name des Fotografen gehört also grundsätzlich an jedes fremde Foto, auch an das scheinbar belanglose Handybild vom Grillabend. Ausnahmen gibt es, wenn der Fotograf ausdrücklich auf die Nennung verzichtet hat, etwa in einem Vertrag oder in den Bedingungen einer Plattform. Diese Seite erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehlt der Name, kann das teuer werden, auch wenn die Nutzung an sich erlaubt war. Gerichte sprechen bei fehlender Urhebernennung häufig einen Zuschlag von bis zu 100 Prozent auf die übliche Lizenzgebühr zu. Setzt ein Gericht für ein Foto 200 Euro Lizenzgebühr an, stehen mit dem Zuschlag also bis zu 400 Euro im Raum, dazu die Anwaltskosten der Abmahnung. Was Sie konkret tun müssen, hängt von der Herkunft des Bildes ab:
Drei Beispiele für eine vollständige AngabeAus welchen Teilen die Angabe besteht, hängt vom einzelnen Foto ab. Die folgenden drei Fälle kommen in privaten und Vereinsgalerien am häufigsten vor. Die Formulierungen sind Muster, keine festen Vorschriften: Verlangt eine Lizenz einen bestimmten Wortlaut, geht dieser vor.
Auffällig ist die rechte Spalte. Die sichtbare Zeile am Foto ist nur der eine Teil der Aufgabe. Der andere ist der Beleg, dass Sie das Bild überhaupt zeigen durften. Bei einem Vereinsfoto reicht dafür eine kurze E-Mail des Mitglieds, bei einem Agenturbild die Rechnung mit der Bildnummer. Wo die Angabe in einer Galerie hingehörtIn einer Galerie taucht dasselbe Foto an mehreren Stellen auf: als kleines Vorschaubild in der Übersicht, groß in der Einzelansicht und als Datei mit eigener Adresse, die jemand direkt aufrufen kann. Die Nennung sollte dort stehen, wo ein Betrachter das Bild in voller Größe wahrnimmt, und sie muss eindeutig zu genau diesem Bild gehören.
Prüfen Sie die Stellen so, wie Ihre Besucher sie sehen. Auf dem Handy gibt es keinen Mauszeiger, der beim Darüberfahren einen Hinweis einblendet. Was am Rechner beim Zeigen auf ein Foto erscheint, sieht ein Handynutzer erst in der großen Ansicht oder gar nicht. Eine Quelle, die nur als Mauszeiger-Hinweis auftaucht, reicht deshalb nicht. Typische Fehler und woran Sie sie erkennenFehlerhafte Angaben entstehen selten mit Absicht. Meist hat eine Lösung am Anfang gepasst und später nicht mehr. Fünf Muster kehren immer wieder:
Den vierten Fehler übersehen viele, weil die Änderung so klein wirkt. Ein schiefer Horizont, gerade gerückt und neu zugeschnitten, ist aber bereits eine Bearbeitung, und auch dann gehört „bearbeitet“ hinter das Lizenzkürzel. Belege, die auch nach Jahren tragenEine Bildquelle richtig angeben heißt auch, sie später belegen zu können. Abmahnungen kommen oft lange nach dem Hochladen. Bis dahin hat die Plattform das Bild vielleicht gelöscht, der Fotograf hat seinen Namen geändert, oder die Lizenzbedingungen lauten inzwischen anders. Dann zählt, was Sie am Tag des Herunterladens festgehalten haben. Eine einfache Tabelle mit sechs Spalten reicht: Dateiname in der Galerie, Urheber, gewünschte Namensform, Lizenz mit Versionsnummer, Adresse der Fundstelle und Datum. Dazu legen Sie ein Bildschirmfoto der Lizenzseite mit sichtbarem Datum ab. Der Aufwand ist überschaubar. Rechnen Sie mit einer Minute je Bild. Bei 30 fremden Fotos in einer Vereinsgalerie sind das eine halbe Stunde einmalig und danach eine Minute je neuem Bild. Gemessen an einer einzigen Abmahnung, die mit Zuschlag und Anwaltskosten schnell mehrere hundert Euro kostet, ist das eine gute Rechnung. Hilfreich ist es, den Dateinamen in der Liste genau so zu schreiben, wie er später auf dem Server liegt. Dann finden Sie zu jedem Foto in der Galerie sofort die passende Zeile. Bildquelle richtig angeben im Bildergalerie-ScriptWer im Bildergalerie-Script die Bildquelle richtig angeben will, nutzt dafür die Bildbeschreibung. Sie erscheint als Hinweis, wenn man mit der Maus auf das Vorschaubild zeigt, als Bildunterschrift in der großen Ansicht und als Alternativtext des Vorschaubilds. Unter den Vorschaubildern selbst steht kein Text. Das Diagramm zeigt, wohin ein Eintrag im Feld „Beschreibung“ wandert und warum der Link zum Lizenztext einen eigenen Weg über die Fußzeile braucht. Drei Stellen kommen für die Angabe in Frage:
Eine Grenze sollten Sie kennen: Beschreibungen gibt die Galerie als reinen Text aus. HTML wirkt dort nicht, ein Link im Beschreibungsfeld wird also nicht anklickbar. Verlangt eine Lizenz wie CC BY 4.0 einen Link zum Lizenztext, schreiben Sie Name und Lizenz in die Beschreibung und führen die Links auf einer Bildnachweis-Seite auf. Diese Seite verlinken Sie aus der Fußzeile, die Sie in Auf die Metadaten der Kamera sollten Sie sich nicht verlassen. Die Galerie wertet aus den EXIF-Daten nur die Ausrichtung aus. Ein dort eingetragener Fotografenname erscheint nirgends, und Vorschaubilder sowie die verkleinerte Kopie für die große Ansicht werden neu berechnet und enthalten keine Metadaten mehr. Nur das unveränderte Original im Ordner Praxisfall aus einem WandervereinEin Verein zeigt in der Kategorie „Alpentour 2026“ 12 Fotos eines Mitglieds und 3 Bilder aus einer Bilddatenbank unter CC BY 4.0. So kann der Verein für jedes Bild die Bildquelle richtig angeben:
Setzen Sie das Motiv dabei an den Anfang und die Quelle dahinter, denn derselbe Text dient als Alternativtext für Screenreader und Suchmaschinen. Die Zeile „Copyright by Bildergalerie-Script.de“, die die Galerie unter jede Seite setzt, betrifft das Script und ersetzt keine Quellenangabe für Ihre Fotos. Die genannten Felder und die Vorlage können Sie selbst ausprobieren, wenn Sie das Bildergalerie-Script kostenlos herunterladen. Häufige FragenWer Fremdfotos in die Galerie hochlädt, stößt schnell auf konkrete Detailfragen zur Quellenangabe. Genügt die Quellenangabe, wenn auf dem Foto Menschen zu sehen sind?Nein. Die Quellenangabe klärt nur das Recht des Fotografen. Wer auf dem Bild erkennbar ist, hat ein eigenes Recht: Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden. § 23 nennt Ausnahmen, etwa Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen, oder Teilnehmer von Versammlungen und Umzügen. Für die Gruppenfotos vom Sommerfest brauchen Sie also zwei Belege: die Erlaubnis des Mitglieds, das fotografiert hat, und die Einwilligung der Abgebildeten. Mehr dazu steht unter Recht am eigenen Bild. Was ändert sich zwischen CC BY und CC BY-SA?Beide verlangen die Nennung des Urhebers. Bei BY-SA kommt eine Bedingung für Bearbeitungen hinzu: Haben Sie das Bild verändert, etwa eine Collage daraus gebaut, müssen Sie das Ergebnis unter derselben Lizenz oder einer offiziell als vereinbar anerkannten weitergeben. Für ein unverändert gezeigtes Foto unterscheiden sich die beiden Angaben nur im Kürzel. Ein Foto war gratis. Brauche ich trotzdem eine Angabe?Meist ja. Gratis beschreibt nur den Preis, nicht die Bedingungen. Das Recht auf Namensnennung besteht nach deutschem Recht unabhängig davon, ob Geld geflossen ist. Entfällt es, steht das ausdrücklich in den Bedingungen der Plattform oder in einer Absprache mit dem Fotografen. Speichern Sie diese Stelle mit Datum ab. Eine freiwillige Nennung ist trotzdem erlaubt, und Fotografen freuen sich in aller Regel darüber. Ich habe einen Fotografen bezahlt. Muss sein Name trotzdem am Bild stehen?In der Regel ja. Mit dem Honorar erwerben Sie Nutzungsrechte, das Recht auf Namensnennung bleibt beim Fotografen. Es entfällt nur, wenn der Vertrag den Verzicht ausdrücklich regelt. Fehlt eine solche Klausel, schreiben Sie „Foto: Vorname Nachname“ in die Beschreibung, wie bei jedem anderen fremden Bild. Bei künftigen Aufträgen klären Sie die Namensform am besten gleich im Angebot. Verwandte ThemenWer die Quellenangabe sauber lösen will, kommt um die angrenzenden Rechtsthemen rund ums Bild nicht herum. | ||||||||||||||||||||||||